Die Hauptversammlung vom 3. März 2021 wird gemäss Vorstandsbeschluss vom 13. Januar 2021 gestützt auf Artikel 27 der “Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus” ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder in schriftlicher Form durchgeführt.
Wir laden unsere Mitglieder deshalb ein, ihr Stimmrecht auf dem Korrespondenzweg auszuüben und freuen uns, wenn sie zahlreich an der Abstimmung teilnehmen.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement und Verständnis für das aussergewöhnliche Vorgehen
Vorstand Zelt- und Caravan-Klub Bern